October 20, 2010

Einem Haufen Theoreme gläubig zu gehorchen



Alois Schifferle 2009: Die Pius-Bruderschaft

pt 1 & pt 2 & pt 3 & pt 4 & pt 5 & pt 6 & pt 8


S. 183 f.) Weltumspannende Katholizität

"Das Ökumenische Konzil stellt sich als eine Kundgebung wahrhaft weltumspannender Katholizität von ungewöhnlicher, weittragendster Bedeutung dar. Was geschieht, bestätigt, dass der Herr den heilbringenden Plan mit seiner heiligen Gnade unterstützt. Die Idee des Konzils ist nicht als Frucht langdauernder Erwägung gereift, sondern wie die plötzliche Blüte eines unerwarteten Frühlings."


S. 184 ff.) Gewissensbildung, HD = hl. Depositum

ZVK-Eröffnungsrede am 11. Oktober 1962, John Pope Roncalli:

"Der christliche, katholische und apostolische Geist der ganzen Welt erwartet vielmehr: Von einem unbelasteten und ruhigen Ansatze bei der Gesamtlehre der Kirche in ihrer Geschlossenheit und Klarheit, wie sie aus den Akten des Konzils von Trient und dem EVK hervorleuchtet, soll es zu einem Sprung nach vorwärts, d.h. zu einer lebendigen Durchdringung der Lehre und Förderung der Gewissensbildung kommen. Bei vollkommener Treue zur authentischen Lehre soll diese innerhalb der Formen der Forschungs- und Darstellungsweise des modernen Denkens studiert und ausgelegt werdenalles ist da an den Formen und Proportionen eines Lehramtes zu bemessen, dem ein vorwiegend pastoraler Charakter zukommt."

Als ein besonderes Anliegen stellte er in seiner Eröffnungsrede das Problem der Einheit und Wiedervereinigung der Christenheit und deren Bedeutung für die Zukunft zur Diskussion. Das Konzil als solches führte Papa Johann Roncalli auf eine persönliche Eingebung zurück. Wie er diese Eingebung verstanden hat und verstanden wissen möchte, zeigt seine Ansprache an die Beobachter-Delegierten am 13.10.1962 im Konsistoriensaal. Er verdeutlichte, dass bei Ökumenischen Konzilien die Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche feierlich bezeugt und das Licht der Wahrheit verbreitet wird. In dieser Hinsicht enthält seine Rede die vier folgenden Schwerpunkte:
# Hinweise zum Schutz und zur Verbreitung der Lehre
# Hinweise zur Verkündigungspraxis der christlichen Lehre in der Gegenwart
# Hinweise, wie Irrtümer abzuwehren sind und
# Hinweise hinsichtlich der Einheit der Christen und der Menschheit

1. Schutz und Verbreitung der Lehre
Die Hauptaufgabe des Konzils sah il Papa buono ("der gute Papst") John Roncalli darin,
"das heilige Überlieferungsgut (depositum) der christlichen Lehre mit wirksameren Methoden zu bewahren und zu erklären." Durch ein festes kirchliches Lehramt soll "den Irrtümern, den Notwendigkeiten und Chancen unserer Zeit" Rechnung getragen werden, indem das kirchliche Lehramt durch dieses Konzil allen Menschen auf Erden in außerordentlicher Weise vorgestellt werde.



Die Herzen vollkommener entflammen

2. Verkündigungspraxis in der Gegenwart
"Das 21. ÖkuKonz, dem eine wirksame und hoch zu bewertende Unterstützung durch erfahrene Gelehrte des Kirchenrechts, der Liturgie, des Apostolats und der Verwaltung zur Verfügung steht, will die katholische Lehre rein, unvermindert und ohne Entstellung überliefern, so wie sie trotz Schwierigkeiten und Kontroversen gleichsam ein gemeinsames Erbe der Menschheit geworden ist. Dieses Erbe ist nicht allen genehm, aber es wird allen, die guten Willens sind, als ein überreicher und kostbarer Schatz angeboten.
Doch es ist nicht unsere Aufgabe, diesen kostbaren Schatz nur zu bewahren, als ob wir uns einzig und allein für das interessieren, was alt ist, sondern wir wollen jetzt freudig und furchtlos ans Werk gehen, das unsere Zeit erfordert, und den Weg fortsetzen, den die Kirche seit zwanzig Jahrhunderten zurückgelegt hat. [...]
Heute ist es wahrhaftig nötig, dass die gesamte christliche Lehre ohne Abstrich in der heutigen Zeit von allen durch ein neues Bemühen angenommen werde. Heiter und ruhigen Gewissens müssen die überlieferten Aussagen, die aus den Akten des Tridentinums und des EVK hervorgehen, daraufhin genau geprüft und interpretiert werden. Es muss [...] diese Lehre in ihrer ganzen Fülle und Tiefe erkannt werden, um die Herzen vollkommener zu entflammen und zu durchdringen. Ja, diese sichere und beständige Lehre, der gläubig zu gehorchen ist, muss so erforscht und ausgelegt werden, wie unsere Zeit es verlangt." [...]

"Notwendig ist, dass die in sich gewisse und unveränderliche Lehre, der getreuer Gehorsam zu leisten ist, auf die Zielsetzung hin untersucht und ausgelegt werde, die unsere Zeiten (tempora nostra) verlangen. Haben die Theologen und Bischöfe und ihre Berater das zur Genüge festgestellt, so obliegt ihnen die weitere, eben schwerere Aufgabe, diese Wahrheiten so zeitnah zu formulieren, dass sie auch in die Tradition der Gesamtverkündigung eingefügt werden kann und von ihr mitgetragen wird. Eine Sache für sich nämlich ist die Hinterlage des Glaubens oder der Wahrheiten, die in unserer hochzuverehrenden Lehre enthalten sind – eine Sache für sich ist wiederum die konkrete Weise, in der eben diese Wahrheiten sprachlich formuliert werden [im selben Sinn und in derselben Sinndarlegung – Schifferle]. Der Frage nach der Art und Weise ist größtes Gewicht beizulegen. Ihr hat man sich, falls dies geboten erscheinen sollte, mit aller Geduld zu widmen, d.h. in die lehramtliche Darlegung sind solche sprachlichen Darstellungen (rationes) einzuführen, die einem in erster Linie pastoral ausgerichteten Lehramt besser entsprechen."

Seine Lehre enthält auch eine Verzichtserklärung der Kirche auf weltliche Macht. Dadurch werde die Kirche erst frei für die Herausarbeitung ihrer eigenen Sendung. Er meinte allerdings keinen Rückzug in ein "rein religiöses" Ghetto, sondern sah das Grundanliegen des Konzils darin, das Überlieferungsgut, das "depositum fidei", durch die Stimme der Kirche in wirksamer Weise zu erhalten und zu erklären.

3. Abwehr von Irrtümern
Es ist, so sagte er, "den heutigen Notwendigkeiten angemessener, die Kraft der katholischen Lehre ausgiebig zu erklären, als zu verurteilen.
Die Heilmittel der Barmherzigkeit fruchten mehr als die Waffe der Strenge."

4. Sorge um die Einheit der Christen und der Menschheit
"Genau betrachtet erstrahlt diese Einheit in einem dreifachen Licht:"
Sie leuchtet auf in der Einheit der Katholiken miteinander, in der Sehnsucht der getrennten Brüder nach Wiedervereinigung und in der Achtung der Nichtchristen vor der Kirche.



S. 188) Die Verähnlichung der irdischen mit der himmlischen Stadt

In diesem Sinne schloss der Papst seine Erörterungen über die Einheit der Christen und der Menschheit mit den Worten:

"Dieses ist die Absicht des Zweiten Vatikanischen ökumenischen Konzils: Da es die hervorragendsten Kräfte der Kirche vereint und da es sich eifrig bemüht, dass die Heilsbotschaft von den Menschen bereitwillig aufgenommen werde, bereitet und festigt es auf diese Weise den Weg zu jener Einheit des Menschengeschlechts, die das notwendige Fundament bildet für eine Verähnlichung der irdischen mit der himmlischen Stadt, 'in der die Wahrheit herrscht, deren Gesetz die Liebe, deren Existenz aber die Ewigkeit ist' (Augustinus Ep. CXXXVIII, 3)."

Zudem gilt, nach Paul VI., dass "das Amt der authentischen Interpretation des geschriebenen oder überlieferten Wortes Gottes [...] allein dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut [ist] (munus [...] authentice interpretandi [...] soli vivo Ecclesiae Magisterio concreditum est), wie die Offenbarungskonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils im Einklang mit der Enzyklika Humani generis aus dem Jahre 1950 lehrt. Schon im Ersten Vatikanum wurde auf die Hauptfunktionen des kirchlichen Lehramtes hingewiesen, das die Offenbarung unverfälscht zu bewahren und die geschriebenen oder überlieferten Worte Gottes authentisch auszulegen hat."



S. 189) Der Mensch (die "menschliche Person") als "Hörer des Wortes"

Die Entstehungsgeschichte dieser Konstitution ist verbunden mit Fragen der Theologie wie mit Fragen des christlichen Lebens: Der Mensch als Hörer des Wortes, die Selbstkundgabe Gottes in der Geschichte, Verständnis und Verkündigung der christlichen Botschaft in der Kirche hier und heute, und anderes mehr.
Kardinal Alfredo Ottaviani legte auf der zweiten Sitzung der vorbereitenden Kommission am 10.Nov.1961 einen Entwurf vor mit dem Titel "De fontibus revelationis" (das von Ottaviani und Sebastian Tromp SJ erarbeitete Schema), in dem es nicht nur um die Verhältnisbestimmung von Schrift und Tradition ging, sondern zentral um "die Art und Weise, wie die Offenbarung autoritativ von Jesus Christus her bis zu uns übermittelt wird." Herbert Vorgrimler erinnert daran, dass schon das Konzil von Trient vor dieser Frage stand:

"Es weigerte sich zu sagen, die Offenbarung sei teils in der Schrift, teils in der Überlieferung enthalten. Was aber ist Überlieferung? Das war schon im Trienter Konzil nicht ganz klar. Erst die nachtridentinische Theologie arbeitete jene Theorie aus, wonach die Tradition gerade durch das zu bestimmen ist, was sie von der Schrift unterscheidet."


S. 190 f.) Dei Verbum: Kriterien fürs "Heutigwerden"

Eine grundsätzliche Auseinandersetzung um den ursprünglichen Text des Offenbarungsschemas gab es in der ersten Sitzungsperiode des Zweiten Vatikanischen Konzils (ZVK). Diese Auseinandersetzung, in die Papst Johannes XXIII. persönlich eingriff, gilt nach Worten von W. Kasper als einer der bedeutendsten Einschnitte in der neueren Kirchengeschichte, die "Abkehr der Kirche von den Verkrampfungen einer auf bloße Defensive und negative Verurteilungen eingestellten Mentalität und die Hinkehr zu einer neuen, zum Dialog mit den Andersdenkenden und Andersgläubigen bereiten Geistigkeit."
Konkret ging es in dieser Kontroverse nicht so sehr um inhaltliche theologische Einzelfragen, sondern mehr um "die Grundentscheidung, ob es weiterhin bei der schroff antimodernistischen, auf Ängstlichkeit beruhenden Haltung des Sichabschließens bleiben soll oder ob die Kirche vertrauensvoll den Schritt in eine neue Epoche wagen will, die erst in ihren äußeren Umrissen deutlich ist und die ebenso Chancen enthält, wie sie selbstverständlich auch Gefahren in sich birgt."
Diese Kontroverse vollzog sich dann am Problem von "Schrift und Tradition", wobei die neue Offenheit, die angestrebt wurde, eine schöpferische Rückkehr zu den Ursprüngen, zum apostolischen Zeugnis in Schrift und Tradition bedeutete und so einer falschen Weltfrömmigkeit der Kirche entgegentrat. Das Thema "Schrift und Tradition" ist nach Worten W. Kaspers "keine rein innertheologische Streitfrage, es steht vielmehr im Schnittpunkt des pastoralen Anliegens des ZVK, welches das Heutigwerden der Kirche zum Ziel hat."
Gegenüber den früheren Diskussionen um die inhaltliche Vollständigkeit der Schrift im Verhältnis zur Tradition ging es im Umfeld des ZVK um die Frage, "wie das Evangelium durch die Kirche in der Welt von heute wieder Präsenz gewinnen kann." Mit anderen Worten ging es hier

"um die Frage nach der letzten Norm in und über die Kirche. Es geht um das Problem, wie die einmal ergangene Offenbarung ein für allemal bleibende Norm der kirchlichen Verkündigung werden kann. Es geht um die Kriterien, die für das Heutigwerden des Evangeliums gelten."

Die in der 4. Sitzungsperiode publizierte dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung Dei Verbum gilt als eines der ausgereiftesten und aufgeschlossensten Dokumente des ZVK.
Der endgültige Text ist in einer Sprache, die die ökumenischen wie pastoralen Anliegen berücksichtigt, abgefasst.



S. 193 ff.) Der Auftrag der Kirche und die Freiheit des Menschen

Die allgemeine Grundlegung der Religionsfreiheit durch das Konzil ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass kein Mensch gezwungen werden kann, katholisch zu sein bzw. katholisch zu werden.
Der maßgebende Text der Erklärung über die Religionsfreiheit vom 7.Dez.1965 lautet: "Fürs erste bekennt die heilige Synode: Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten. Er sprach ja zu den Aposteln:

'Gehet hin, und lehret alle Völker, taufet sie im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehret sie alles halten, was ich euch geboten habe' (Mt. 28:19-20).

Alle Menschen sind ihrerseits verpflichtet, die Wahrheit, besonders in dem, was Gott und seine Kirche angeht, zu suchen und die erkannte Wahrheit aufzunehmen und zu bewahren.
In gleicher Weise bekennt sich das Konzil dazu, dass diese Pflichten die Menschen in ihrem Gewissen berühren und binden, und anders erhebt die Wahrheit nicht Anspruch als kraft der Wahrheit selbst, die sanft und zugleich stark den Geist durchdringt. Da nun die religiöse Freiheit, welche die Menschen zur Erfüllung der pflichtgemäßen Gottesverehrung beanspruchen, sich auf die Freiheit von Zwang in der staatlichen Gesellschaft bezieht, lässt sie die überlieferte katholische Lehre von der moralischen Pflicht der Menschen und der Gesellschaften gegenüber der wahren Religion und der einzigen Kirche Christi unangetastet.
Bei der Behandlung dieser Religionsfreiheit beabsichtigt das Heilige Konzil, zugleich die Lehre der neueren Päpste über die unverletzlichen Rechte der menschlichen Person wie auch ihre Lehre von der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft weiterzuführen."
Hinsichtlich des Rechts der religiösen Freiheit erklärte das ZVK weiter,

"dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen – innerhalb der gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln. Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. [...] Sie sind auch dazu verpflichtet, an der erkannten Wahrheit festzuhalten und ihr ganzes Leben nach den Forderungen der Wahrheit zu ordnen. Der Mensch vermag aber dieser Verpflichtung auf die seinem eigenen Wesen entsprechende Weise nicht nachzukommen, wenn er nicht im Genuss der inneren, psychologischen Freiheit und zugleich der Freiheit von äußerem Zwang steht. Demnach ist das Recht auf religiöse Freiheit nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrem Wesen selbst begründet. So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen, und ihre Ausübung darf nicht gehemmt werden, wenn nur die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt."

Der weltanschauliche Inhalt dieser Deklaration kann folgendermaßen zusammengefasst werden: [...]
Anders ausgedrückt bedeutet dieses positive Moment der Religionsfreiheit, dass dem Einzelnen die Befugnis zugestanden wird, nach eigenem Ermessen eine Religion auszusuchen. Diese Wahl wird durch die Würde der menschlichen Person naturrechtlich begründet und durch die Offenbarung nachdrücklich bestätigt.
Das ZVK überträgt diese Freiheit von Zwang in religiösen Dingen auch auf die weltlich-gesellschaftliche Ebene, wonach alle Religionsgemeinschaften absolut gleichberechtigt sein müssen und keine Religion Privilegien etwa durch den Staat genießen soll. Das Konzil stellt klar: "Weil die Menschen Personen sind, d.h. mit Vernunft und freiem Willen begabt und damit auch zu persönlicher Verantwortung erhoben, werden alle – ihrer Würde gemäß – von ihrem eigenen Wesen gedrängt und zugleich durch eine moralische Pflicht gehalten, die Wahrheit zu suchen, vor allem jene Wahrheit, welche die Religion betrifft."

Gegenüber dem Staat bedeutet dies, dass dieser hinsichtlich der Wahrheit vor Gott keine Hilfsdienstleistungen zugunsten der einen Wahrheit erbringen soll. Der Staat ist zwar wesentlich gehalten, die religiösen Bedürfnisse seiner Bürger zu schützen, jedoch nicht selektiv, sondern "gleichmäßig und gleichberechtigt für alle Religionsgemeinschaften". Wenn jene Wahrheit zu suchen ist, die die Religion betrifft, so meinte das Konzil, dass es vor Gott die römisch-katholische Religion ist, die diese Wahrheit beinhaltet und dass das Lehramt der KK eben diese einzige Wahrheit der Tradition entsprechend verkündet. Das Konzil lehnte nach Worten Krögers die Schlussfolgerung ab, "dass das, was vor Gott gültig ist – die eine Kirche, die eine Wahrheit, der eine Heilsweg – auch vom Staat zur Gänze oder so weit wie möglich anerkannt und gefördert werden müsse."

Es wird u.E. in der Erklärung über die Religionsfreiheit vom Staat positiv gefordert, dass der Heilsweg, die Wahrheit sowie das sittlich Gute auch von staatlicher Seite anerkannt und gefördert werden sollten. Andererseits sagte das Konzil in dieser Erklärung deutlich, "das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird."
Eine Trennung zwischen dem, was vor Gott gilt und dem, was vor dem Staat gilt, ist hiernach falsch und nicht zulässig. Mit Worten A. Krögers:

"Der weltanschaulich neutrale, laizistische, wenngleich religionsfreundliche Staat ist nachdrücklich abzulehnen."

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