July 29, 2010

Die Welt in der Kirche verfasst und geordnet



Alois Schifferle 2009: Die Pius-Bruderschaft

pt 1 & pt 3 & pt 4 & pt 5 & pt 6 & pt 7 & pt 8


S. 45 f.) Allein die Wahrheit hat Rechte

Lefebvre behauptet, das ZVK habe auch durch die Verkündigung der Religionsfreiheit die Revolutionsidee übernommen. Er sagt:

"Die Religionsfreiheit entspricht der Parole der Freiheit in der FranzRev. Der Ausdruck ist zweideutig, und der Teufel bedient sich derselben mit Vorliebe. Nie in der Vergangenheit wurde dieser Ausdruck verstanden mit der Bedeutung, die das Konzil ihm gibt. Alle kirchlichen Dokumente, die von Religionsfreiheit handeln, verstehen darunter die Freiheit der Religion und niemals die Freiheit der Religionen. Immer, wenn die Kirche von dieser Freiheit spricht, meint sie die Freiheit der Religion und die Toleranz gegenüber anderen Religionen. Man kann den Irrtum dulden, aber ihm die Freiheit zugestehen, heißt, ihm Rechte zu geben, die der Irrtum nie beanspruchen kann.
Allein die Wahrheit hat Rechte. Religionsfreiheit bedeutet Rechtsgleichheit zwischen Wahrheit und Irrtum. Das ist unmöglich. Nie kann die Kirche so etwas annehmen."

[...] In seinen Ausführungen "Mr. Lefebvre und die katholische Kirche" gibt B. Kötting den Hinweis, das Zweite Vatikanische Konzil habe Forderungen frühchristlicher Theologen aufgenommen.
Gegen Lefebvre verdeutlicht er:

"Es zeugt von Gottlosigkeit, wenn man jemandem die Freiheit der Religion nimmt und ihm die freie Wahl seiner Gottheit verbietet. [...] Es ist ein Menschenrecht und eine Sache natürlicher Freiheit für jeden, das zu verehren, was er für gut hält (Tertullian). Religion kann nicht erzwungen werden. Sie ist mehr als alles andere Sache der Freiwilligkeit (Laktanz)."


S. 46 f.) Die wahre Freiheit und ihre Gerichtetheit

Lefebvre in seiner Intervention vom 9.9.1965:

"Die wahre Freiheit besteht ebenso wie die Würde der menschlichen Natur in der Fähigkeit des Menschen, erleuchtet durch die Gnade und angeeifert durch eine gute bürgerliche Gesetzgebung, sich der Wahrheit anzuschließen, das Gute zu tun, sich für die von Gott geoffenbarte Religion zu entscheiden und ihr anzugehören, ohne der inneren Hemmung durch die Sünde und den Irrtum zu unterliegen.
Die Freiheit von jedem äußeren Zwang ist gut, wenn sie im Dienst des Guten steht, und schlecht, wenn sie in den Dienst des Bösen gestellt wird. Daher verdrehen die konziliaren Schemata, wenn sie die 'libertas a coactione', die Freiheit von äußerem Zwang in den Vordergrund stellen, die Werte und verderben den Sinn der Freiheit, die immer auf das Gute gerichtet ist."

Diese Auffassung trifft zwar im wesentlichen jene Kardinal Ottavianis, der in der Intervention vom 23.9.1964 feststellte, das Schema über die religiöse Freiheit entspreche einem in der Kirche schon geltenden Grundsatz, dass niemand in religiösen Dingen gezwungen werden dürfe. Der Unterschied zu Ottaviani liegt aber bei Lefebvre darin, dass er sich gegen die Begründung durch die Würde der ihrem Gewissen gehorchenden menschlichen Person wandte. Nach ihm besitzt nur derjenige das objektive und subjektive Recht auf religiöse Freiheit, der wie der Katholik das göttliche Gesetz anerkennt, während derjenige, der sich im Irrtum befindet, nur ein subjektives Recht besitzt und deswegen nicht der Ehre, sondern nur der Toleranz, des Respekts und der Liebe würdig ist.
Angesichts der Behauptung Lefebvres hinsichtlich der religiösen Freiheit sollte bedacht werden, dass wir in einer Welt leben, in der die christlichen Bekenntnisse pluralistisch geprägt sind und die religiöse Freiheit allen zuzugestehen ist. Das Gewissen des Einzelnen muss daher respektiert und geachtet werden, wo es um die jeweilige persönliche Erfassung von Wahrheit geht. Das Recht auf religiöse Freiheit, so sagt das Konzil, ist "nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrem Wesen selbst begründet."
Dies bedeutet für das menschliche Leben eine höchste Norm, nach der der Mensch, durch die göttliche Vorsehung ihrer teilhaftig, die unveränderliche Wahrheit erkennen kann.
Religionsfreiheit bedeutet hiernach nicht Rechtsgleichheit zwischen Wahrheit und Irrtum, wie Lefebvre meint.
Sie entspricht vielmehr jener Tradition, die im Geiste des Evangeliums, durch das Beispiel Christi angeregt, weitergetragen und begründet wird.



S. 48 ff.) Die menschliche Person, Kirchenzucht, Gesellschaftszweck

Gegen die Auffassung Lefebvres ist im Konzilsdekret im 2. Artikel eine unmissverständliche Definition der religiösen Freiheit zu finden, wo steht:

"Das Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. [...] Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird."

[...] In der Zeit des Konzils widmete sich Lefebvre zusammen mit dem brasilianischen Bischof Proenca Sigaud und anderen, die dem Coetus Internationalis Patrum [... kurz Coetus war eine lose Vereinigung konservativer Kräfte während des ZVK. Er hatte circa 250 Mitglieder, u.a. die Kardinäle Giuseppe Siri, Arcadio María Larraona, Santos, Alfredo Ottaviani, Michael Browne und Ernesto Ruffini, ebenso Erzbischof Marcel Lefebvre und Bischof Antônio de Castro Mayer. Obwohl der Coetus keine kirchliche Organisation im engeren Sinn war, verstanden sich die 250 Konzilsväter zusammengehörig im Sinne ihrer Ziele.
Ihr Hauptanliegen war die theologische Fortführung der Kirche auf Basis des Lehramts vorangegangener Päpste.
Dementsprechend stand der Coetus in Opposition zu den als modernistisch bezeichneten Kräften des Konzils, vertreten durch Yves Congar, Karl Rahner, Joseph Ratzinger, Franz König, Hans Küng ...] angehörten, dem Kampf gegen die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit. Dabei stützte sich Lefebvre vor allem auf den Syllabus und auf andere Äußerungen des 19. Jh.s. Der Gedanke der Religionsfreiheit ist bei ihm unzertrennlich an Félicité de Lamennais, den Führer des Liberalkatholizismus, geknüpft.

Das Programm Lamennais', der innerkirchlich im letzten Jh. abgelehnt wurde, wird im Manifest "An die Freunde der Freiheit in aller Welt" veröffentlicht: "Die religiösen Belange der Gesellschaft müssen vollständig von der politischen Macht unabhängig sein, d.h.
1. Die Gewissens- und Kultusfreiheit muss vollständig sein, sodass der Staat sich auf keinerlei Weise und unter keinem Vorwand in das Unterrichtswesen, die Kirchenzucht und den Gottesdienst einmischen kann.

2. Die Pressefreiheit darf durch keine vorbeugenden Maßnahmen irgendwelcher Art geschmälert werden.
3. Die Erziehungsfreiheit muss ebenso vollständig sein wie die Kultusfreiheit, zu der sie als wesentlicher Teil gehört, weil sie wie diese eine Form der Freiheit des Denkens oder der Meinungsäußerung bildet.
4. Die Freiheit zu intellektuellem, moralischem, industriellem Zusammenschluss beruht auf den gleichen Grundsätzen und muss aus den gleichen Gründen heilig gehalten werden."
Gegen dieses "Denken auf Zukunft hin" klammerte sich die Kirchenautorität jener Zeit an die bereits vergangene Epoche. Sie sah nicht, welche Aufgabe die Gegenwart stellt, wie sie Lamennais formulierte:

"Man zittert vor dem Liberalismus – nun gut, macht ihn katholisch, und die Gesellschaft wird wiedererstehen."

[...] Die Frage der Religionsfreiheit war untrennbar mit der Frage nach der Toleranz verbunden. Die Katholiken des 19. Jh.s fragten sich, ob Toleranz auch gegenüber Atheisten gewährt werden könne.
So schrieb noch am Vorabend der Trennung von Kirche und Staat der Priester Vacandart im Jahre 1904, dass das für erklärte Atheisten nicht in Frage komme:

"Der Staat müsse sie als Wächter der öffentlichen Ordnung jedenfalls von Beamtenstellen fernhalten," es sei denn, die Hypothese würde bewiesen, "dass es Gesellschaft auch ohne Religion geben und Atheismus auch ohne Gefahr für die öffentliche Ordnung bekannt werden könne."

Die Opposition bei Lefebvre und seinem "Coetus" gegen die Religionsfreiheit ging vom Begriff der "wahren Religion" aus, die der Staat zu beschützen habe. Nur "die Wahrheit", nicht aber der "Irrtum" habe Rechte. Unter der Überschrift: "Der Segen der Autorität in der bürgerlichen Gesellschaft" bedauert Lefebvre, dass der Staat es sei, der die Religionsfreiheit zugestehe, indem er verdeutlicht:

"Es ist also unbegreiflich, dass katholische Regierungen sich nicht mehr um die Religion kümmern oder dass sie grundsätzlich im öffentlichen Bereich die Religionsfreiheit zulassen.
Das hieße, den Zweck der Gesellschaft und die enorme Bedeutung der Religion im gesellschaftlichen Bereich sowie den grundlegenden Unterschied zwischen der wahren Religion und den anderen Religionen im Bereich des Moralischen verkennen, das ein wesentliches Element zur Erreichung des zeitlichen Zieles des Staates ist."


Staatsgewalt vom Schöpfer gewollt

Nach Lefebvre überträgt die Kirche der Gesellschaft "eine fundamentale Rolle bei der Übung der Tugend durch die Staatsbürger, also indirekt bei der Erlangung ihres ewigen Heils." Lefebvre nennt hierzu den Glauben, der zur Erlangung des ewigen Heils grundlegende Tugend und Vorbedingung ist, und führt aus:

"Es gehört also zu den Pflichten der katholischen Regierenden, den Glauben zu schützen und zu erhalten und ihn besonders im Bereich der Erziehung zu fördern."

Sein Gedanke, dass Freiheit nur für die wahre, die katholische Religion zugestanden werden kann, beruht auf der theologischen Rechtfertigung einer Staatskirche sowie auf der Rechtfertigung von Konkordaten, in denen sich die Kirche der weltlichen Autorität bedient, um ihre Lehren für die bürgerliche Gesellschaft verbindlich zu machen.
Helbling weist diesbezüglich darauf hin, dass der Satz "das Recht auf religiöse Freiheit bleibt auch denen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und zu bewahren, nicht nachkommen," der in Dignitatis humanae erneut aufgenommen worden ist, von der Opposition im Konzil nur so verstanden werden konnte, als räume der Mensch dem Irrtum ein Recht ein, weil im Konzil nicht der Mensch, sondern ein Abstraktum, "die Wahrheit," Rechtsträger war. Gegen Lefebvre macht er auch darauf aufmerksam, dass die Bearbeiter des Textes im Konzil, ohne dass sie den theologisch ausschlaggebenden Gedanken der Freiwilligkeit des Glaubensaktes fallen ließen, "den Akzent immer mehr auf die Forderung nach Kult- und Lehrfreiheit der Kirche im Staat (auch im atheistischen Staat) verlegt haben und damit einer Mehrheit von Konzilsvätern entgegengekommen sind, die sich unter 'Freiheit für die Kirche' zumindest mehr vorstellen konnten als unter 'Freiheit in der Kirche'."
In diesem "Freiheit für ..." sieht Lefebvre eine Ermunterung der katholischen Staaten, "sich dem Einfluss der Religion zu entziehen, nicht mehr an der Religion interessiert zu sein und gleichzeitig zuzusehen, wie Irrlehren und Sittenlosigkeit sich ausbreiten." Seiner Meinung nach wurde im Konzil der Begriff "Religionsfreiheit" übertrieben, was zur Betonung des persönlichen Gewissens führte und, wie in Fragen der Rechtmäßigkeit der Gehorsamsverweigerung aus Gewissensgründen, auf Kosten des Gemeinwohls die Gesellschaft zersetzt.

Aus diesem Grunde nennt Lefebvre drei Erscheinungsformen von Autorität, die er sich "ohne die Gewalten der Gesetzgebung, der Regierung und der Rechtssprechung" nicht vorstellen kann.
Er zitiert Papst Pius XII. in Summi Pontificatus:

"Die weltliche Staatsgewalt ist vom Schöpfer gewollt [...] damit sie es dem Menschen leichter mache, im zeitlichen Bereich die körperliche, geistige und moralische Vollkommenheit zu erlangen, und ihm helfe, sein übernatürliches Ziel zu erreichen."

Die drei Erscheinungsformen von Autorität sind nach Lefebvre die "Autorität in der Familie", die "Autorität des Staates" und die "Autorität der Kirche", welche letztlich "ein Teilhaben an der göttlichen Liebe ist" und als Autorität nach Lefebvre keine andere Daseinsberechtigung hat als "diese göttliche Liebe, welche Leben und Heil ist."
In seiner antiliberalen Haltung griff Lefebvre in der dritten und in der vierten Sitzungsperiode des Konzils das Wort. Dazu liegt von ihm eine schriftliche Eingabe vor. In der letzten Phase des Konzils hielt er die härteste Ansprache gegen das Schema. Er argumentierte überwiegend historisch und führte an, dass der Ursprung der Freiheitslehre bei Hobbes, Locke und Rousseau zu Verurteilungen von den Päpsten des vorigen Jahrhunderts geführt habe.
Lefebvre lehnte zusammen mit Kardinal Ottaviani, dem Erzbischof de Proenca Sigaud und anderen die Religionsfreiheit aus dogmatischen Gründen ab und verweigerte dem Konzilsdokument seine Unterschrift.
Das Klima der Freiheit, das durch das Konzil in der Kirche entstanden ist, ist für Lefebvre unannehmbar.



S. 53) Ökumenismus aus den Geheimzentralen der Freimaurer

Primizpredikt Lefebvres vom 29.6.1978 ("Der heutige Ökumenismus ist ein Verrat an der Wahrheit, ein Verrat am wahren katholischen Glauben, eine Revolution!"):

"Was ist der Ökumenismus anderes als ein Verrat an der Wahrheit, ein Verrat an unserem Herrn Jesus Christus. Ökumenismus ist Wahrheit, die verfälscht ist, die sich mit dem Irrtum vermengt. Man verteidigt nicht mehr das Gesetz Unseres Herrn Jesus Christus, den Dekalog. Man verteidigt nicht mehr die Moral, die Unser Herr Jesus Christus gelehrt hat, unter dem Vorwand, gut zu sein zum modernen Menschen, zu den Menschen dieser Welt. Deshalb hat man uns eine ökumenische Messe gegeben. Man hat uns eine bürgerliche Gesellschaft gegeben, und man will, dass die Staaten und auch die bürgerliche Gesellschaft ökumenisch sind. D.h., dass man mit dem Irrtum Kompromisse schließt, und damit sind diese Menschen nicht mehr katholisch.
Wir dürfen diese Dinge nicht akzeptieren. Sie sind vergiftet."

Das Konzil erklärt dagegen im Dekret über den Ökumenismus: "Ebenso sind diese getrennten Kirchen und Gemeinschaften trotz der Mängel, die ihnen nach unserem Glauben anhaften, nicht ohne Bedeutung und Gewicht im Geheimnis des Heiles. Denn der Geist Christi hat sich gewürdigt, sie als Mittel des Heiles zu gebrauchen, deren Wirksamkeit sich von der der katholischen Kirche anvertrauten Fülle der Gnade und Wahrheit herleitet."
Zudem sagt das Konzil hinsichtlich der Einheit deutlich:

"Dennoch erfreuen sich die von uns getrennten Brüder, sowohl als Einzelne wie auch als Gemeinschaften und Kirchen betrachtet, nicht jener Einheit, die Jesus Christus all denen schenken wollte, die er zu seinem Leibe und zur Neuheit des Lebens wiedergeboren und lebendig gemacht hat," und es ergänzt, "die die Heilige Schrift und die verehrungswürdige Tradition der Kirche bekennen." "Denn nur durch die katholische Kirche Christi, die das allgemeine Hilfsmittel des Heiles ist, kann man Zutritt zu der ganzen Fülle der Heilsmittel haben."

Lefebvre umschreibt die Herkunft des "Ökumenismus" wie folgt:

"Wir scheuen uns nicht es auszusprechen: Dieser Ökumenismus kommt geradewegs aus den geheimen Zentren der Freimaurerei. Auch dies hat der hl. Pius X. schon gesagt. [...] 'Hier weht der Geist der Revolution,' sagt der hl. Pius X. Und angesichts des Ökumenismus können auch wir sagen: Hier weht der Geist der Revolution. Eben deshalb weisen wir diesen Ökumenismus zurück."


S. 55 f.) Die Welt in der Kirche verfasst und geordnet

Lefebvre wirft den Katholiken vor, sie würden ihren wahrhaftigen katholischen Glauben wie ihre Doktrinen im Ökumenismus verlieren, indem sie sagen: "Jetzt gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Katholiken und Protestanten. Wir können gemeinsam beten, wir können Gottesdienst zusammen halten, wir können gemeinsame Schulen haben, im Grunde trennt uns gar nichts mehr, vielleicht noch einige dogmatische Details, aber nichts Nennenswertes."
Gegen eine solche Sichtweise verkündet allerdings das Konzil in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche, auf die sich das Ökumenismusdekret in der Einleitung ausdrücklich bezieht, von der einzigen Kirche Jesu Christi, die wir im Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische bekennen:

"Diese Kirche, in der die Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet ist, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die von dem Nachfolger Petri und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Das schließt nicht aus, dass außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Wahrheit und der Heiligung zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen."

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